- Sporthilfe erstattet Kosten
- 60 Euro pro Person
- Abrechnung über Vereinskonten
Berücksichtigt werden demnach auch Sportler, die während der Feiertage vom Krankenhaus nach Hause entlassen werden, bei denen aber die stationäre Behandlung unmittelbar im Anschluss an die Feiertage fortgesetzt wird.
Erstattet werden Aufwendungen für Geschenke im Wert von bis zu 60 Euro.
Einzureichen sind die Original-Rechnungsbelege mit Angaben zum Namen des Verletzten, zum Verein, zur Sportart und zum Krankenhaus, in dem der Sportler behandelt wird, bei der Sporthilfe Niedersachsen, Sabine Tönnies, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover. Die Erstattungen erfolgen ausschließlich über Vereinskonten.
Fragen beantwortet Sabine Tönnies per E-Mail (stoennies@lsb-niedersachsen.de) oder unter Tel. 0511/1268-140.