Einvernehmlich beschlossen die Mitglieder des Präsidiums weitergehende Erläuterungen insbesondere zur Anwendung der Quotienten-Regelung nach Paragraph 52 der Spielordnung. "Voraussetzung für deren Anwendung ist, dass jede Mannschaft mindestens einmal gegen jede andere Mannschaft der entsprechenden Liga angetreten ist. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, wird die Saison ohne Wertung abgebrochen."
Die aktuelle Fassung der Durchführungsbestimmungen ist hier hinterlegt.