Das Förderprogramm ist befristet für den Zeitraum vom 4. Januar bis zum 28. Februar dieses Jahres.
Gefördert werden Anschaffungen von Materialien wie Webcams, Mikrofone und neue Zugänge zu Konferenz- und Kommunikationsplattformen, zur Durchführung von neuen Sportangeboten auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung und Anschaffungen von Materialien zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Die Ausschreibung hat der Landessportbund auf seinen Internetseiten hinterlegt.