Absicht des Vizepräsidenten sei gewesen, über den Konsens der Finanzbehörden über die Frage der Behandlung der Spielleitungs- und Teilnahmeentschädigungen zu informieren (wir berichteten). Die große Zahl der Anfragen – nicht nur aus Kreisen der Schiedsrichter – habe er zum Anlass genommen, das Informationsblatt zu ergänzen, unter anderem um Ausführungen zur Ehrenamtspauschale.
Winden: „Soweit die Information teilweise von Schiedsrichterkollegen mit ‚Entsetzen‘ und ‚Bestürzung‘ aufgenommen worden ist, habe ich hierfür Verständnis. Ich wollte niemandem die ‚steuerliche Unschuld‘ nehmen. Andererseits muss ein Verband dem Vorwurf vorbeugen, er habe informieren müssen, falls es einmal zu einer Steuernachzahlung kommen sollte.“
Hier geht es zum aktualisierten Informationsschreiben. oti
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